An Sonderpädagogischen Förderzentren (SFZ) und Förderzentren mit Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt Lernen wird
- seit 2011/12 der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule nach Abschlussprüfung (gem. § 57a Abs. 1 VSO-F) sowie
- seit 2013/14 der erfolgreiche Abschluss im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen nach Abschlussprüfung (gem. § 57a Abs. 3 VSO-F)
angeboten.
Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufe 9, welche dieses Angebot wahrnehmen wollen, müssen von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten für die Teilnahme an den Prüfungen angemeldet werden.